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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1. Geltungsbereich, Bestimmungen

§1.1. urifabi networks, im folgenden Provider genannt, erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Vertraglichen Beziehungen, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von urifabi networks zwischen seinen Kunden und Drittanbietern entstehen, unterliegen daneben den Bedingungen dieser Drittanbieter (z.B. DENIC, Level(3)).

§1.2. Der Provider ist berechtigt diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet auf den Internetseiten des Providers. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist der Provider berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

§2. Vertragsangebot, Vertragsschluss

§2.1. Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch den Provider oder mit erster Erfüllungshandlung zustande, ohne dass es einer Mitteilung an den Kunden bedarf. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsangebotes oder dieser AGB durch den Provider/Kunden gelten als neues Angebot. Preise unterliegen der Änderung, wenn hierfür sachliche Gründe vorliegen. Als sachliche Gründe kommen insbesondere Gebührenerhöhungen des NIC in Betracht. Haben diese Änderungen wesentlichen Einfluss auf die Kalkulation des Kunden, steht diesem ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu, das er spätestens innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung geltend zu machen hat.

§3. Vertragsgrundlagen

§3.1. Sofern der Kunde individuelle Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens des Providers wirksam. Grundsätzlich darf für jede Internet-Domain nur ein Leistungstarif vom Provider genutzt werden.

§4. Gewährleistung

§4.1. Der Provider gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver sowie Leitungen von 99% im Jahresmittel. Monatlich kann 1% der Betriebszeit für Wartungsarbeiten aufgewendet werden. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich vom Provider liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.

§4.2. Bei der Verschaffung/Pflege von Internetdomains wird der Provider im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Der Provider hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Der Provider übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit frei.

§4.3. Die Benutzung der vom Provider bereitgestellten Leistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Webservern vom Provider abgelegt sind, nicht auf diesen Sicherungen gespeichert werden dürfen. Der Provider garantiert nicht für eine Wiederherstellung der Daten im Falle eines Datenverlustes.

§4.4. Der Provider behält sich vor, Inhalte die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit der Server beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb zu unterbinden. Dies gilt insbesondere für CGI Module. Dem Kunden ist bekannt, dass für Teilnehmer im Internet die Möglichkeit besteht von der Übermittlung unverschlüsselter Daten Kenntnis zu erlangen; der Kunde geht das Risiko ein.

§4.5. Der Versand von Werbeemails über unsere Mailserver ist strengstens untersagt. Bei einer Zuwiderhandlung gegen diesen Punkt, wird der Account des Kunden umgehend gesperrt. Auch greift in diesem Fall die u.g. Vertragsstrafe. Jegliche Ansprüche Dritter, die durch Werbeemails verursacht werden, liegen im Haftungsbereich des Kunden.

§4.6. Die Verbreitung von "Raubkopien" sowie Links (Verknüpfungen) zu Seiten die solche Software anbieten sind strengstens untersagt. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, keine politisch extremistischen, religiös fanatischen sowie Inhalte, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Einklang stehen, bereitzustellen.

§4.7. urifabi networks behält sich das Recht vor, Server mit IRC, insbesondere Rechner mit IRC-Shell und IRC-Diensten, jederzeit aus dem Betrieb zu nehmen bzw. herunterzufahren, falls dadurch direkt oder indirekt oder vermutungsweise der restliche Betrieb beeinträchtigt wird oder werden könnte. Schäden und Kosten die direkt oder indirekt durch IRC z. B. durch evtl. DDoS-Angriffe entstehen sollten, werden vom Kunden ausnahmslos übernommen und dem Kunden in Rechnung gestellt. Des Weiteren kann urifabi networks eine persönliche Haftung verlangen.

§4.8. urifabi networks ist nach vorheriger Androhung unter Fristsetzung berechtigt, dem Kunden den Zugang zu seinem Datenmaterial zu verwehren, falls die Frist verstreicht. Im Falle einer Sperrung wird der Server heruntergefahren. Während der Zeit einer Sperrung können Nutzer nicht auf das Informationsangebot des Kunden zugreifen. Eine Mahnung kann mit der Androhung der Sperrung verbunden werden. Während der Zeit der Sperrung bleibt der Kunde verpflichtet, die Vergütung zu erbringen, da das Datenmaterial des Kunden weiterhin von urifabi networks vorgehalten wird. Bei Gefahr im Verzug kann die vorherige Androhung unterbleiben. Zur Sperrung berechtigt insbesondere Verstöße gegen §4, §6, §7 und im Rahmen des jeweiligen Vertrages Software, wie z.B. auch Scripte verwendet, die das Betriebsverhalten der Infrastruktur beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen geeignet ist. Die Sperrung wird aufrechterhalten, um die Haftung von urifabi networks zu vermeiden, bis der Kunde die Rechtmäßigkeit der Inhalte darlegt oder gegebenenfalls beweist. Das Gleiche gilt bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Eine Sperrung ist nur bei offensichtlich unbegründeten Abmahnungen Dritter ausgeschlossen.

§4.9. Der Datentransfer ist in allen Tarifen des Providers unbegrenzt, jedoch sind Downloads von Dateien die die Größe von 1 MegaByte überschreiten auf ein Maximum von 5 GigaByte pro Monat begrenzt. Bei Vertragsgegenständen, die einer Beschränkung hinsichtlich des Datentransfer- und Speicherplatzvolumens unterliegen, verpflichtet sich der Kunde, bei Überschreitung des Volumens die entstandenen Kosten nach entsprechender Rechnungsstellung zu zahlen.

§5. Haftung

§5.1. Der Provider leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bis zur Höhe des Preises der Leistung für ein Jahr, es sei denn, dem Provider fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Eine Haftung für Missbräuche, die aus der unberechtigten Verwendung von Nutzerkennung und Passwort des Kunden resultieren, ist ausgeschlossen, wenn der Kunde sie verschuldet hat. Der Kunde haftet für den Inhalt seiner Internet-Seiten. Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Internetpräsenz keine pornographischen, erotischen und rechtsradikalen Inhalte anzubieten oder anbieten zu lassen. Auch von Gesetz verbotene Symbole darf der Kunde nicht auf seinen Internetseiten anbieten. Es steht nicht im Einflussbereich des Providers, Angebote des Kunden auf Rechtmäßigkeit und Gesetzestreue zu überprüfen. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, jedoch höchstens auf 5.000,00 €.

§6. Dauer des Vertrages, Kündigung

§6.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Der Kunde kann alle Tarife (außer Servertarife) jederzeit fristlos kündigen. Für den Provider gilt gegenüber den Kunden eine Frist von 14 Tagen. Der Provider hat jedoch ein fristloses Kündigungsrecht, wenn der Kunde Informationen wie in §5 angesprochen verbreitet. Falls der Kunde nicht spätestens einen Monat nach Vertragsende seine Domain in die Pflege eines anderen Internet-Providers gestellt hat, ist der Provider berechtigt, diese freizugeben.

§6.2. Ein unbefristeter Serververtrag ist mit einer Frist von 6 Monaten von beiden Seiten jeweils zum Ende des Folgemonats kündbar. Ein befristeter Serververtrag über ein Jahr ist frühestens zum Ablauf der Jahresfrist mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende kündbar. Jahresverträge verlängern sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wurden.

§6.3. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen vereinbaren die Parteien eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € des Kunden gegenüber dem Provider, sollte der Kunde nicht widerlegen oder beweisen können, dass dieser seine Verpflichtungen nachgekommen ist oder der Schaden geringer ist. Verstößt der Kunde gegen eine der Voranstehenden Bedingungen, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des urifabi networks entstandenen Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung von urifabi networks von Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Hierzu gehören auch Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber dem Provider bestehen über eine Beendigung des Vertrages fort.

§7. Rechnungsstellung

§7.1. Alle Lieferungen und Leistungen werden nach aktuell gültigen Preislisten abgerechnet. Der Provider stellt seine Leistungen wie folgt in Rechnung: Alle Leistungen werden je nach Paket viertel-, halb- oder jährlich abgerechnet. Es sei denn vom Provider oder Kunde wurde etwas anderes vereinbart. Der Provider ist berechtigt, sämtliche eingehenden Zahlungen auch bei anders lautender Zahlungsbestimmung auf die alten Schulden zu verrechnen. Die Zahlung erfolgt im Wege des Einzugsermächtigungsverfahrens. Bei anderen Zahlungsweisen wird wegen des erhöhten Aufwands eine Aufwandspauschale in Höhe von 8,00 € pro Buchungsvorgang erhoben (ausgenommen außerdeutsche Kunden). Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € wird auch erhoben, wenn aufgrund von Rücklastschriften Rechnungen an den Kunden zum anderweitigen Ausgleich fakturiert werden.

§7.2. Stornierungen nach der Bearbeitung der Bestellung werden einer Pauschale von 49,00 € berechnet, unbedeutend aus welchem Grund diese erfolgt ist. Der Bearbeitungszustand beginnt mit der ersten Erfüllungshandlung (Zugangsdaten; Internetdomainregistrierung).

§7.3. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der Provider berechtigt, alle Internetpräsenzen des Kunden umgehend zu sperren, bis einer Vergütung der ausstehenden Zahlung erfolgt ist. Ferner besitzt urifabi networks bei Serverkunden während des Zahlungsverzuges ein ausdrücklich vereinbartes Zurückbehaltungsrecht der gehosteten Hardware. Das Zurückbehaltungsrecht bezieht sich auf alle Hardwaregegenstände, eine gesonderte Regelung zur Verhältnismäßigkeit wird hierzu nicht getroffen. Das Zurückbehaltungsrecht kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen werden und nur dann, wenn der Kunde einen Nachweis über etwaig anderer existierender Zurückbehaltungsrechte erbringt. Das Recht auf Pfändung der gehosteten Hardware findet entsprechende Anwendung. urifabi networks ist zur Begleichung seiner Forderung zur Veräußerung der Hardware berechtigt. In solchem Falle wird der Kunde 2 Wochen zuvor in Kenntnis gesetzt.

§8. Datenschutz

§8.1. Der Provider speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist.

§8.2. Der Provider weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge. Der Kunde erteilt seine Einwilligung in die Veröffentlichung und Weitergabe der vollständigen Registrierungsdaten im Abfrageservice von DENIC im Internet, um jedermann die Abfrage der zu einer Domain gehörenden Registrierungsdaten zu ermöglichen.

§9. Schlussbestimmung

§9.1. Erfüllungsort ist Mülheim an der Ruhr, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - ist Mülheim an der Ruhr. Auf diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

§9.2. Alle Erklärungen der Vertragsparteien können auch mittels Telefax oder E-Mail übersandt werden. Dies gilt auch für Rechnungen.

§9.3. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Nutzungsbedingungen entsprechend.

Stand: 16.05.2008  

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