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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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  §1. Geltungsbereich, Bestimmungen |
§1.1. urifabi networks, im folgenden Provider genannt,
erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage
dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich
vereinbart werden. Vertraglichen
Beziehungen, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von
urifabi networks zwischen seinen Kunden und Drittanbietern entstehen,
unterliegen daneben den Bedingungen dieser Drittanbieter (z.B. DENIC,
Level(3)).
§1.2. Der Provider ist berechtigt
diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu
ergänzen. Die Ankündigung erfolgt ausschließlich durch
Veröffentlichung im Internet auf den Internetseiten des Providers.
Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht
innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung im Internet, so werden
die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der
Kunde fristgemäß, so ist der Provider berechtigt, den Vertrag zu dem
Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden
Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
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  §2. Vertragsangebot, Vertragsschluss |
§2.1. Der Vertrag kommt mit
Gegenzeichnung des Kundenantrags durch den Provider oder mit
erster Erfüllungshandlung zustande, ohne dass es einer Mitteilung
an den Kunden bedarf. Änderungen oder Ergänzungen des
Vertragsangebotes oder dieser AGB durch den Provider/Kunden
gelten als neues Angebot.
Preise
unterliegen der Änderung, wenn hierfür sachliche Gründe vorliegen.
Als sachliche Gründe kommen insbesondere Gebührenerhöhungen des
NIC in Betracht. Haben diese Änderungen wesentlichen Einfluss auf
die Kalkulation des Kunden, steht diesem ein Rücktritts- oder
Kündigungsrecht zu, das er spätestens innerhalb von vier Wochen
nach Zugang der Änderungsmitteilung geltend zu machen hat.
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  §3. Vertragsgrundlagen |
§3.1. Sofern der Kunde
individuelle Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich
niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens des
Providers wirksam. Grundsätzlich darf für jede Internet-Domain nur
ein Leistungstarif vom Provider genutzt werden.
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  §4. Gewährleistung |
§4.1. Der Provider gewährleistet
eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver sowie Leitungen von 99% im
Jahresmittel.
Monatlich kann
1% der Betriebszeit für Wartungsarbeiten aufgewendet werden.
Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der
Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die
nicht im Einflussbereich vom Provider liegen (höhere Gewalt,
Verschulden Dritter, etc.) über das Internet nicht zu erreichen
ist.
§4.2.
Bei der Verschaffung/Pflege von Internetdomains wird der Provider
im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem DENIC, dem InterNIC oder
einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als
Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird
ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Der Provider
hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Der Provider übernimmt
deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten
und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf
Dauer Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der
unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain beruhen, stellt der
Kunde den Provider hiermit frei.
§4.3. Die Benutzung der vom Provider bereitgestellten Leistungen erfolgt
auf eigene Gefahr. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm
obliegt, in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, eine
Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Webservern
vom Provider abgelegt sind, nicht auf diesen Sicherungen
gespeichert werden dürfen. Der Provider garantiert nicht für eine
Wiederherstellung der Daten im Falle eines Datenverlustes.
§4.4. Der Provider behält sich vor, Inhalte die das
Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit der Server
beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren
Betrieb zu unterbinden. Dies gilt insbesondere für CGI Module. Dem
Kunden ist bekannt, dass für Teilnehmer im Internet die
Möglichkeit besteht von der Übermittlung unverschlüsselter Daten
Kenntnis zu erlangen; der Kunde geht das Risiko ein.
§4.5. Der Versand von Werbeemails über unsere Mailserver ist strengstens
untersagt. Bei einer Zuwiderhandlung gegen diesen Punkt, wird der Account des Kunden umgehend gesperrt. Auch greift in diesem Fall
die u.g. Vertragsstrafe. Jegliche Ansprüche Dritter, die durch
Werbeemails verursacht werden, liegen im Haftungsbereich des
Kunden.
§4.6. Die Verbreitung von "Raubkopien" sowie Links (Verknüpfungen) zu
Seiten die solche Software anbieten sind strengstens untersagt. Der Kunde
verpflichtet sich außerdem, keine politisch extremistischen,
religiös fanatischen sowie Inhalte, die nicht mit der freiheitlich
demokratischen Grundordnung im Einklang stehen, bereitzustellen.
§4.7. urifabi
networks behält sich das Recht vor, Server mit IRC, insbesondere
Rechner mit IRC-Shell und IRC-Diensten, jederzeit aus dem Betrieb
zu nehmen bzw. herunterzufahren, falls dadurch direkt oder
indirekt oder vermutungsweise der restliche Betrieb beeinträchtigt
wird oder werden könnte. Schäden und Kosten die direkt oder
indirekt durch IRC z. B. durch evtl. DDoS-Angriffe entstehen
sollten, werden vom Kunden ausnahmslos übernommen und dem Kunden
in Rechnung gestellt. Des Weiteren kann urifabi networks eine
persönliche Haftung verlangen.
§4.8. urifabi
networks ist nach vorheriger Androhung unter Fristsetzung
berechtigt, dem Kunden den Zugang zu seinem Datenmaterial zu
verwehren, falls die Frist verstreicht. Im Falle einer Sperrung
wird der Server heruntergefahren. Während der Zeit einer Sperrung
können Nutzer nicht auf das Informationsangebot des Kunden
zugreifen. Eine Mahnung kann mit der Androhung der Sperrung
verbunden werden. Während der Zeit der Sperrung bleibt der Kunde
verpflichtet, die Vergütung zu erbringen, da das Datenmaterial des
Kunden weiterhin von urifabi networks vorgehalten wird. Bei Gefahr
im Verzug kann die vorherige Androhung unterbleiben. Zur Sperrung
berechtigt insbesondere Verstöße gegen §4, §6, §7 und im Rahmen
des jeweiligen Vertrages Software, wie z.B. auch Scripte
verwendet, die das Betriebsverhalten der Infrastruktur
beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen geeignet ist. Die Sperrung
wird aufrechterhalten, um die Haftung von urifabi networks zu
vermeiden, bis der Kunde die Rechtmäßigkeit der Inhalte darlegt
oder gegebenenfalls beweist. Das Gleiche gilt bei Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft. Eine Sperrung ist nur bei offensichtlich
unbegründeten Abmahnungen Dritter ausgeschlossen.
§4.9. Der Datentransfer ist in allen Tarifen des Providers unbegrenzt,
jedoch sind Downloads von Dateien die die Größe von 1 MegaByte
überschreiten auf ein Maximum von 5 GigaByte pro Monat begrenzt. Bei
Vertragsgegenständen, die einer Beschränkung hinsichtlich des
Datentransfer- und Speicherplatzvolumens unterliegen, verpflichtet
sich der Kunde, bei Überschreitung des Volumens die entstandenen
Kosten nach entsprechender Rechnungsstellung zu zahlen.
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  §5. Haftung |
§5.1. Der Provider leistet Schadensersatz,
gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bis zur Höhe des Preises der
Leistung für ein Jahr, es sei denn, dem Provider fällt Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Eine Haftung für
Missbräuche, die aus der unberechtigten Verwendung von Nutzerkennung
und Passwort des Kunden resultieren, ist ausgeschlossen, wenn der
Kunde sie verschuldet hat. Der Kunde haftet für den Inhalt seiner
Internet-Seiten. Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck
seiner Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten
Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.)
verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner
Internetpräsenz keine pornographischen, erotischen und rechtsradikalen
Inhalte anzubieten oder anbieten zu lassen. Auch von Gesetz verbotene
Symbole darf der Kunde nicht auf seinen
Internetseiten anbieten. Es steht nicht im Einflussbereich des
Providers, Angebote des Kunden auf Rechtmäßigkeit und Gesetzestreue zu
überprüfen. Die Haftung ist auf
den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, jedoch höchstens
auf 5.000,00 €.
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  §6. Dauer des Vertrages, Kündigung |
§6.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit
geschlossen.
Kündigungen haben
schriftlich zu erfolgen. Der Kunde kann alle Tarife (außer Servertarife) jederzeit fristlos kündigen.
Für den Provider gilt gegenüber den Kunden eine Frist von 14 Tagen.
Der Provider hat jedoch ein fristloses Kündigungsrecht, wenn der Kunde
Informationen wie in §5 angesprochen verbreitet. Falls der Kunde nicht
spätestens einen Monat nach Vertragsende seine Domain in die Pflege
eines anderen Internet-Providers gestellt hat, ist der Provider
berechtigt, diese freizugeben.
§6.2. Ein unbefristeter
Serververtrag ist mit einer Frist von 6 Monaten von beiden Seiten
jeweils zum Ende des Folgemonats kündbar. Ein befristeter
Serververtrag über ein Jahr ist frühestens zum Ablauf der Jahresfrist
mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende kündbar.
Jahresverträge verlängern sich stillschweigend um ein weiteres Jahr,
wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wurden.
§6.3. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen vereinbaren die Parteien eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € des Kunden gegenüber dem Provider, sollte der Kunde nicht widerlegen oder beweisen können, dass dieser seine Verpflichtungen nachgekommen ist oder der Schaden geringer ist.
Verstößt der Kunde gegen eine der Voranstehenden Bedingungen, ist er zur
Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des urifabi networks
entstandenen Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung von
urifabi networks von Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen
Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Hierzu
gehören auch Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des
Kunden gegenüber dem Provider bestehen über eine Beendigung des
Vertrages fort.
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  §7. Rechnungsstellung |
§7.1.
Alle Lieferungen
und Leistungen werden nach aktuell gültigen Preislisten abgerechnet.
Der Provider stellt seine Leistungen wie folgt in
Rechnung: Alle Leistungen werden je nach Paket viertel-, halb- oder
jährlich abgerechnet. Es sei denn vom Provider oder Kunde wurde etwas
anderes vereinbart. Der Provider ist berechtigt, sämtliche eingehenden
Zahlungen auch bei anders lautender Zahlungsbestimmung auf die alten
Schulden zu verrechnen. Die Zahlung erfolgt
im Wege des Einzugsermächtigungsverfahrens. Bei anderen Zahlungsweisen
wird wegen des erhöhten Aufwands eine Aufwandspauschale in Höhe von
8,00 € pro Buchungsvorgang erhoben (ausgenommen außerdeutsche
Kunden). Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € wird auch
erhoben, wenn aufgrund von Rücklastschriften Rechnungen an den Kunden
zum anderweitigen Ausgleich fakturiert werden.
§7.2. Stornierungen nach der Bearbeitung der Bestellung werden einer
Pauschale von 49,00 € berechnet, unbedeutend aus welchem Grund diese
erfolgt ist. Der Bearbeitungszustand beginnt mit der ersten
Erfüllungshandlung (Zugangsdaten; Internetdomainregistrierung).
§7.3. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der Provider berechtigt, alle
Internetpräsenzen des Kunden umgehend zu sperren, bis einer Vergütung
der ausstehenden Zahlung erfolgt ist. Ferner besitzt urifabi networks
bei Serverkunden während des Zahlungsverzuges ein ausdrücklich
vereinbartes Zurückbehaltungsrecht der gehosteten Hardware. Das
Zurückbehaltungsrecht bezieht sich auf alle Hardwaregegenstände, eine
gesonderte Regelung zur Verhältnismäßigkeit wird hierzu nicht
getroffen. Das Zurückbehaltungsrecht kann nur durch ausdrückliche
schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen werden und nur dann, wenn der
Kunde einen Nachweis über etwaig anderer existierender
Zurückbehaltungsrechte erbringt. Das Recht auf Pfändung der gehosteten
Hardware findet entsprechende Anwendung. urifabi networks ist zur
Begleichung seiner Forderung zur Veräußerung der Hardware berechtigt.
In solchem Falle wird der Kunde 2 Wochen zuvor in Kenntnis gesetzt.
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  §8. Datenschutz |
§8.1. Der Provider speichert alle Daten des Kunden
während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies
zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke,
erforderlich ist.
§8.2. Der Provider weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der
Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem
Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend
gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf
dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch
weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht
jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter
Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit
einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die
Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern
gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge. Der
Kunde erteilt seine Einwilligung in die Veröffentlichung und
Weitergabe der vollständigen Registrierungsdaten im Abfrageservice von DENIC im Internet, um jedermann die Abfrage der zu einer Domain
gehörenden Registrierungsdaten zu ermöglichen.
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  §9. Schlussbestimmung |
§9.1. Erfüllungsort ist
Mülheim an der Ruhr, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages,
einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den
Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die
Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde
Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - ist Mülheim an der Ruhr.
Auf diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
§9.2. Alle Erklärungen der Vertragsparteien
können auch mittels Telefax oder E-Mail übersandt werden. Dies gilt
auch für Rechnungen.
§9.3. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen
nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem
Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende
Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen
wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die
Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die
Unvollständigkeit der Nutzungsbedingungen entsprechend.
Stand: 16.05.2008
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